Kostenerstattungsverfahren, Kasse oder Selbstzahlung: welcher Weg unter welchen Voraussetzungen gilt

Wer eine Psychotherapie sucht, hat in Deutschland drei Wege: einen Kassenplatz, in Ausnahmefällen und nur unter Voraussetzungen das Kostenerstattungsverfahren oder die Selbstzahlung. Diese Seite erklärt, für wen welcher Weg unter welchen Voraussetzungen gilt, warum Heilpraktiker nicht über die Kasse abrechnen und wo es Kassenplätze gibt, Stand 10/2026.

Selbstzahlerpraxis, keine Kassenleistung

Matthias Kranz ist Heilpraktiker für Psychotherapie (Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) und kein approbierter Psychotherapeut. Die Behandlung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, auch nicht über das Kostenerstattungsverfahren. Ob eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung etwas erstattet, hängt von Ihrem Vertrag ab und ist nicht garantiert. In NRW sind psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikern nicht beihilfefähig. Wer einen Therapieplatz mit Kassenabrechnung sucht, erreicht die Terminservicestelle unter 116117.

Wegweiser: welcher Weg passt?

Eine Orientierung zum Lesen, kein Test und ohne Auswertung. Mehrere Punkte können zugleich zutreffen.

  • Sie möchten, dass die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung trägt.Weg 1: Kassenplatz. Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde über die 116117 oder direkt bei einer Kassenpraxis.
  • Sie haben über Monate keinen Kassenplatz gefunden und die Sprechstunde hat ergeben, dass eine Behandlung zeitnah nötig ist.Weg 2 kann in Frage kommen: Kostenerstattungsverfahren bei einer approbierten Psychotherapeutin oder einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassensitz, nur nach vorheriger Klärung mit Ihrer Kasse und ohne Garantie.
  • Sie suchen gezielt einen Heilpraktiker für Psychotherapie oder eine Methode außerhalb der Kassenversorgung.Weg 3: Selbstzahlung. Die Kasse beteiligt sich nicht, auch nicht über das Kostenerstattungsverfahren.
  • Sie sind privat versichert oder haben eine Zusatzversicherung mit eigenem Vertrag.Prüfen Sie vor Beginn, was Ihr Vertrag vorsieht: welche Behandler, welche Verfahren, welche Höchstbeträge.
  • Sie sind Beamtin oder Beamter in NRW.Psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikern sind in NRW nicht beihilfefähig. Bei approbierten Psychotherapeuten klären Sie die Voraussetzungen mit Ihrer Beihilfestelle.
  • Es geht Ihnen gerade akut sehr schlecht.Nicht warten, bis ein Weg geklärt ist: die Nummern im Kasten oben auf dieser Seite, bei Lebensgefahr 112.

Die drei Wege im Vergleich

Weg 1: KassenplatzWeg 2: Kostenerstattung unter VoraussetzungenWeg 3: Selbstzahlung
Wer behandelt?Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit Approbation und Kassensitzapprobiert, ohne Kassensitz, Voraussetzungen des § 95c SGB Vfrei wählbar, auch Heilpraktiker für Psychotherapie
Wer zahlt?die Krankenkassezunächst Sie; die Kasse nur, wenn sie zustimmtSie selbst; private Versicherung je nach Vertrag
Was ist nötig?Sprechstunde, dann probatorische Sitzungen und Antrag über die PraxisSprechstunde, Nachweis der vergeblichen Suche, Klärung mit der Kasse vor Beginnkeine Formalitäten gegenüber der Kasse
VerfahrenRichtlinienverfahren, für Erwachsene Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie, Systemische Therapieebenfalls Richtlinienverfahrenfrei, auch Methoden außerhalb der Kassenversorgung
RisikoWartezeit je nach Regionkeine Garantie; die Kasse kann ablehnenKosten tragen Sie selbst

Weg 1: Kassenplatz über Sprechstunde und 116117

Laut 116117 muss vor jeder psychotherapeutischen Behandlung eine psychotherapeutische Sprechstunde stattfinden. Dort wird geklärt, ob eine Behandlung nötig ist, welches Verfahren passt und ob andere Hilfen sinnvoller sind. Sie dürfen Sprechstunden bei mehreren Praxen wahrnehmen.

  • Terminservicestelle: Unter 116117 oder online über den eTerminservice werden Termine für die Sprechstunde vermittelt. Laut 116117 muss die Terminservicestelle binnen einer Woche einen Termin vorschlagen, der höchstens vier Wochen in der Zukunft liegt.
  • Formular PTV 11: Nach der Sprechstunde erhalten Sie ein Formular mit dem Ergebnis und einer Empfehlung. Ist dort vermerkt, dass eine Behandlung zeitnah erforderlich ist, enthält es einen Vermittlungscode.
  • Akutbehandlung: Bei besonders dringendem Bedarf sind laut 116117 bis zu 12 Gespräche möglich, ohne Antrag bei der Krankenkasse. Der vermittelte Termin liegt dann höchstens zwei Wochen in der Zukunft.
  • Probatorische Sitzungen: Probesitzungen vor der eigentlichen Therapie, ebenfalls über den Vermittlungscode vermittelbar.

Die Terminservicestelle vermittelt Termine für Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorische Sitzungen. Einen dauerhaften Therapieplatz suchen Sie zusätzlich selbst: Fragen Sie Praxen in Ihrer Umgebung nach freien Plätzen oder einer Warteliste, und notieren Sie, wann Sie wen gefragt haben.

Weg 2: Kostenerstattungsverfahren nur unter engen Voraussetzungen

§ 13 Absatz 3 SGB V ist eine Ausnahmeregel: Kann die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt, erstattet sie die Kosten einer selbst beschafften, notwendigen Leistung. Für Psychotherapie nennt Satz 3 eine zusätzliche Voraussetzung: Die Behandlerin oder der Behandler muss die Voraussetzungen des § 95c SGB V erfüllen, also approbiert sein und die nötige Weiterbildung oder Fachkunde in einem anerkannten Verfahren haben. Typisch sind Privatpraxen approbierter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ohne Kassensitz.

  • Die Entscheidung trifft Ihre Krankenkasse im Einzelfall. Eine Garantie gibt es nicht.
  • Welche Nachweise sie verlangt, etwa zur Sprechstunde und zu vergeblichen Anfragen bei Kassenpraxen, klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Kasse.
  • Für Heilpraktiker gibt es diesen Weg nicht, auch nicht für Heilpraktiker für Psychotherapie.

Diese Seite gibt keine Anleitung für einen Antrag oder einen Widerspruch. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall helfen Ihre Krankenkasse oder eine unabhängige Patientenberatung.

Weg 3: Selbstzahlung

Bei der Selbstzahlung vereinbaren Sie die Behandlung direkt mit der Praxis und zahlen sie selbst. Das ist der einzige Weg zu einem Heilpraktiker für Psychotherapie. Sie wählen Behandler und Methode frei, auch Verfahren, die nicht zur Kassenversorgung gehören. Dafür tragen Sie die Kosten, und die Qualifikationen von Heilpraktikern sind nicht einheitlich geregelt; fragen Sie deshalb nach Erlaubnis und Ausbildung. Der Unterschied zur approbierten Psychotherapie ist auf der Seite Heilpraktiker oder approbierter Psychotherapeut erklärt.

In der Praxis Neuroplast in Wülfrath kostet laut Preisliste jede Stunde 80 €; Pakete mit 10 Stunden (750 €) oder 30 Stunden (2.100 €); die Bedingungen besprechen Sie im Erstgespräch. Das Erstgespräch ist kostenlos. Alle Preise und Rechenbeispiele stehen auf der Preisseite.

Private Versicherung und Beihilfe: abhängig vom Vertrag

  • Private Krankenversicherung, Zusatzversicherung: Ob und in welcher Höhe etwas übernommen wird, hängt von Ihrem Tarif ab und ist nicht garantiert. Tarife nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) setzen für Psychotherapie von 50 bis 90 Minuten 26 bis 46 Euro an.
  • Beihilfe NRW: Laut Bezirksregierung Köln sind psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nicht beihilfefähig.

Wann der Kassenweg der bessere Weg ist

Ehrlich gesagt: Wer die Kosten nicht selbst tragen kann oder will, ist mit dem Kassenweg besser beraten, auch wenn er Geduld braucht. Das gilt ebenso, wenn eine Diagnose für die Krankenkasse, eine Krankschreibung oder Medikamente nötig sind. Ärztliche und psychotherapeutische Kassenpraxen gehören zur Regelversorgung; eine Selbstzahlerpraxis ist eine zusätzliche Möglichkeit, kein Ersatz. Wie Sie die Zeit bis zum Kassenplatz überbrücken, steht auf der Seite Wartezeit auf Therapie überbrücken.

Kommt für Sie eine Selbstzahlung in Frage?

Wenn Sie sich bewusst für eine Selbstzahlung entscheiden, klärt das kostenlose Erstgespräch Kosten, Ablauf und ob die Praxis zu Ihrem Anliegen passt. Für die Anfrage genügen Name, Telefonnummer und Wunschzeit.

  • Kostenloses Erstgespräch. Dauer und Ablauf des Erstgesprächs besprechen Sie am Telefon.
  • 80 € je Stunde, Selbstzahlerpraxis
  • Heilpraktiker für Psychotherapie, keine Kassenleistung
  • Praxis in Wülfrath, Wilhelmstraße 96, 42489 Wülfrath
  • Telefon 0176 36722373

Für die Terminanfrage genügen Name, Telefonnummer und Wunschzeit. Beschwerden oder Vorgeschichte müssen Sie vorab nicht schildern.

Häufige Fragen

Was ist das Kostenerstattungsverfahren, und welche Voraussetzungen gelten?

Das Kostenerstattungsverfahren beruht auf § 13 Absatz 3 SGB V und hat enge Voraussetzungen. Danach erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer selbst beschafften Leistung, wenn sie eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder zu Unrecht abgelehnt hat und die Leistung notwendig war. Für Psychotherapie gilt das nur bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die die Voraussetzungen des § 95c SGB V erfüllen, also approbiert sind und die nötige Fachkunde oder Weiterbildung haben. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, entscheidet Ihre Krankenkasse. Einen Anspruch auf eine Zusage vorab gibt es nicht.

Kann ich einen Heilpraktiker über das Kostenerstattungsverfahren abrechnen, und welche Voraussetzungen gelten dafür?

Nein. Das Kostenerstattungsverfahren setzt nach § 13 Absatz 3 Satz 3 SGB V einen approbierten Psychotherapeuten voraus, der die Voraussetzungen des § 95c SGB V erfüllt. Das sind approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Ein Heilpraktiker für Psychotherapie hat keine Approbation, sondern eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Die Behandlung in der Praxis Neuroplast ist deshalb immer eine Selbstzahlerleistung. Wer die Kosten von der Kasse getragen haben möchte, ist mit einem Kassenplatz über die 116117 besser beraten.

Wie finde ich einen Therapieplatz mit Kassenzulassung?

Der erste Schritt ist die psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Praxis mit Kassenzulassung. Einen Termin dafür vermittelt die Terminservicestelle unter 116117 oder online über den eTerminservice. Laut 116117 darf der vermittelte Termin höchstens vier Wochen in der Zukunft liegen. Nach der Sprechstunde erhalten Sie das Formular PTV 11. Steht dort, dass eine Behandlung zeitnah erforderlich ist, können Sie mit dem Vermittlungscode auch eine Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen vermitteln lassen. Parallel lohnt es sich, Praxen in der Umgebung direkt nach freien Plätzen oder einer Warteliste zu fragen.

Was zahlt eine private Krankenversicherung?

Das hängt vollständig von Ihrem Tarif ab. Manche Tarife übernehmen Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, manche auch bei Heilpraktikern, andere begrenzen die Zahl der Sitzungen oder schließen Heilpraktikerleistungen aus. Tarife, die nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erstatten, setzen für Psychotherapie von 50 bis 90 Minuten 26 bis 46 Euro an; der Rest bleibt dann bei Ihnen. Lassen Sie sich vor Beginn schriftlich bestätigen, was Ihr Vertrag vorsieht.

Quellen

Weitere Hilfen

Anbieter dieses Informationsangebots: Matthias Kranz, Heilpraktiker für Psychotherapie (Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie).

Grundlage: SGB V (§§ 13, 28, 95c), 116117, G-BA, Bezirksregierung Köln und GebüH laut Quellenliste, geprüft 13.10.2026; Preise laut neuroplast.de.

Stand 10/2026 · nächste inhaltliche Prüfung spätestens 10/2027

Änderungsprotokoll:

  • 13.10.2026: Erstfassung
Neuroplast.de | Matthias Kranz in Wülfrath

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